Rauchen auf dem gesamten Schulgelände inklusive der angrenzenden Gehwege rund um das Schulgebäude strikt verboten
07.06.2026 |
Bitte folgenden Hinweis beachten:
07.06.2026
Nichtraucher-Schutzgesetz in Baden-Württemberg
Liebe Schulgemeinschaft,
am 01. Juni 2026 tritt die Novelle des Nichtraucher-Schutzgesetzes in Baden-Württemberg in Kraft. Nach § 2, Abs. 2 dieses Gesetzes ist ab dem 01. Juni das Rauchen in Schulen, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen verboten.
Das gilt auch für die Benutzung von Dampfprodukten oder ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen. Ein Verstoß gegen dieses Rauchverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, wird vom Ordnungsamt kontrolliert und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 200,- Euro, im Wiederholungsfall bis zu 500,- Euro bestraft werden. Die Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde erstreckt sich laut §7, Abs. 5 ausdrücklich auch auf das Rauchverbot an Schulen.
Für unsere Fachschule bedeutet das, dass ab dem 1. Juni das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände inklusive der angrenzenden Gehwege rund um das Schulgebäude strikt verboten ist. Der „Raucherecke“ am Hintereingang/bei den Parkplätzen wird aufgelöst und die Aschenbecher entfernt.
Wer zum Rauchen das Schulgelände verlässt, muss sich der Tatsache bewusst sein, dass auch das Wegwerfen einer Zigarettenkippe nicht nur eine Umweltverschmutzung, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In Anbetracht der
Tatsache, dass das Gesetz ab 1. Juni neu ist, gehen wir zumindest in der
Anfangszeit von einer verstärkten Kontrolle durch das Ordnungsamt aus.
Wir als Schulleitung und Verantwortliche für die Durchsetzung des Gesetzes werden Verstöße gegen das Rauchverbot konsequent im Rahmen unserer pädagogischen Möglichkeiten sanktionieren.
Im Namen der Schulgemeinschaft
Jürgen Nied
Schulleitung


